Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Kunden.
1.1. Für alle Buchungswege gilt: Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung u. die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung nicht durch ausdrückliche u. gesonderte Erklärung ausschließt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Mit der Buchung (Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber u. über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung u. zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2. Zahlungsbedingungen. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.2. genannten Grund abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung oder sonstige touristische Leistungen ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 500,- Euro nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Leistungen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unserer Prospekte und Reiseausschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abänderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden bedürfen unserer Bestätigung und wir empfehlen diese in die Reisebestätigung mit aufzunehmen.

4. Leistungsänderungen. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, bis 10 Tage vor Abreise (Busreisen) einen Abfahrtsort, der die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht durch den nächstgelegenen Abfahrtsort zu ersetzen.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Reiseteilnehmers, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Rücktrittskosten. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 17 Tage vor Reisebeginn 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn  60 % des Gesamtreisepreises. Bei Rücktritt 3 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn fallen 95 %, am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100%  des Gesamtreisepreises an. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100 % des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 12.1.  Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern u. zu belegen. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so berechnen wir bis zum 22. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr pro Reisenden in Höhe von 25,- Euro. Umbuchungswünsche des Kunden ab 21. Tag vor Reisebeginn, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den o. a. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Rücktritt vor Erhalt der Buchungsbestätigung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro.
Bei Flugbuchungen gelten die Umbuchungs- und Änderungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft sowie des Consolidators zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Person.
Datierte Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der Basisleistungen der Pauschalreise sind, wie Musical-, Konzert- oder sonstige Eintrittskarten, Bootsfahrten, Versicherungen, können nicht (teil-)erstattet werden. 
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. In der Regel belaufen sich die pauschalierten Mehrkosten bei Busreisen ohne weiteren Nachweis auf 25,- Euro. Bei Flugreisen gelten gesonderte Bedingungen der jeweiligen Airline (siehe auch 12.1.) zzgl. 25,- Euro Bearbeitungsgebühr.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.1  Preisänderungen
Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Änderung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz zwei aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Tusculum Reisen führt. Soweit dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
5.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. 5.3 Eine Preiserhöhung und ihre Gründe müssen dem Kunden spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
5.4 Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so kann Tusculum Reisen den Kunden spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1. Ohne Einhaltung einer Frist. Wenn Sie als Reisender die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6.2. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Sollte keine spezielle Mindestteilnehmerzahl angegeben sein, so beträgt sie bei allen Reisen 20 Gäste (bei Zustiegen siehe 4.Leistungsänderung). Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

7. Beschränkung der Haftung. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- u. Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von u. zum ausgeschriebenen Ausgangs- u. Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung u. der Buchungsbestätigung ausdrücklich u. unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.  

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden.
8.1. Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden oder nicht erreichbar, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

8.2. Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651ff BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

8.3. Gepäck/Reiseunterlagen. Der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck ist der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters umgehend anzuzeigen. Eine Haftung des Reiseveranstalters kommt nur in Betracht, wenn der Verlust angezeigt wurde. Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Reiseschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

 9. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist  Ansprüche nach den §§ 651ff BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 9.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651ff 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein  Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Bei Flugreisen gelten die gesetzlichen Regelungen und die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline. 

10. Verjährung. 10.1. Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651ff BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für die Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden u. dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden u. eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

12. Flugreisen 12.1 Im Falle von Änderungswünschen, Umbuchungen oder Stornierung des Kunden kann Tusculum Reisen die ggf. entstanden Mehrkosten einziehen sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 39 Euro pro Vorgang fordern. Da die Umbuchungs- und Stornogebühren je nach Leistungsträger variieren, empfiehlt Tusculum Reisen dem Kunden sich vorher über mögliche Kosten zu informieren. 12.2 Bei Flügen sind Non-Stopp-Flüge oder Direktflüge nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Ansonsten kann die Erbringung von Flugleistungen grundsätzlich durch Drehkreuzflüge und Flüge mit Zwischenlandung, auch mit Wartezeiten und Transitaufenthalten sowie mehrfachem Umsteigen erbracht werden. 12.3 Bei Flugreisen dienen An- und Abreisetage der Beförderung, nicht der Erholung oder dem Programm, falls etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist. Mit Änderungen von Flugzeiten durch die Fluggesellschaft ist grundsätzlich zu rechnen. 12.4 Auf Flugumbuchungen besteht ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung grundsätzlich kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Fluggesellschaften Namensänderungen grundsätzlich nicht oder nur befristet erlaubt sind und demgemäß nur durch Stornierung und Neubuchung möglich sind.

13. Beförderung, Gepäck. Um die Fahrtrouten zügiger zu gestalten, setzen wir Transferfahrzeuge/ Umsteigeverbindungen ein. Diese Transferfahrzeuge können auch Linienbusse, Kleinbusse, Taxen etc. sein. Pro Reisegast befördern wir kostenlos einen Koffer (maximale Größe: 80x50x25 cm) sowie ein kleines Handgepäckstück (maximale Größe: 30x25x15 cm). Zusätzliche Gepäckstücke können auch gegen Aufpreis aus Platzgründen nicht befördert werden. Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline. Wir empfehlen eine Reisegepäckversicherung.

14. Hinweis zur Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände. Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, falls er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

15. Abweichende AGB  Für Reisen, bei deren Reisebeschreibung ein anderer Veranstalter genannt ist, fungiert Tusculum Reisen als Vermittler. Gleiches gilt, wenn dem Kunden auf Grund ausgebuchter Kontingente eine Reise eines anderen Veranstalters angeboten wird. Es gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. Diese sind auf www.tusculum-reisen.de hinterlegt.

16. Gerichtsstand  Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

Stand 30.10.21

TUSCULUM Reisen GmbH                                                        TUSCULUM Reisen GmbH
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Sitz der Gesellschaft: Jülich Handelsregister Düren, HRB Nr. 6942 Steuernummer 213/5701/3410
USt.-IdNr: DE 297 066 482  Geschäftsführer: Guido Paust, Rüdiger Heck

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