Reisen in das Vereinigte Königreich

Einreise

Seit dem 1. Oktober 2021 benötigen Bürger der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens für die Einreise nach Großbritannien zwingend einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss bei Einreise mindestens sechs Monate gültig und nicht älter als zehn Jahre sein.

Weitere wichtige Informationen:
Ab dem 02. April 2025 benötigen deutsche Staatsangehörige für visumfreie Kurzaufenthalte in Großbritannien eine gültige Electronic Travel Authorisation (ETA).

Das neue System betrifft alle Reisenden aus der EU (einschließlich Deutschland), die als Tourist, Geschäftsreisender oder auf der Durchreise (Transit) nach Großbritannien reisen möchten.

  • Der Antrag erfolgt ausschließlich online oder über die offizielle ETA-App.
  • Die Genehmigung wird elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft – ein Ausdruck ist nicht notwendig.
  • Ohne gültige ETA ist eine Beförderung nach Großbritannien nicht möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen und die Beantragungsmöglichkeit:

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise und beantragen Sie ggf. das ETA.

Haftungsausschluss:
Die Tusculum Reisen GmbH übernimmt keine Haftung, falls eine Beförderung oder Einreise aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente, insbesondere im Zusammenhang mit dem ETA, verweigert wird. Die Verantwortung für die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt ausschließlich beim Reisenden.

Grenzüberschreitung

Autofahren in Großbritannien: Um in Großbritannien Auto zu fahren, benötigen Sie einen gültigen EU-Führerschein. Außerdem müssen Sie einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag sowie Versicherungsdokumente in Ihrem Auto aufbewahren.

Bahnreisen: Großbritannien ist nicht Teil des Schengener Abkommens.
Reisende müssen bei Bahnfahrten sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise mit Personen- und Zollkontrollen rechnen. Die Fahrgastrechte zwischen der EU und Großbritannien bleiben jedoch bestehen.

Flugreisen: Das Vereinigte Königreich wird seit dem Brexit als Drittland behandelt.
Trotzdem gelten dank Übernahme vieler EU-Regularien weiterhin hohe Schutzstandards für Passagiere im Flugverkehr zwischen der EU und Großbritannien.
Bitte beachten Sie die ggf. geänderten Einfuhrbestimmungen für Drittstaaten.

Fährverbindungen: Auch im Fährverkehr bleiben Ihre Fahrgastrechte geschützt, da entsprechende EU-Verordnungen in das britische Recht übernommen wurden.

Versicherungen

Gesetzlich Krankenversicherte sollten prüfen, ob sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Man sollte zusätzlich eine Reise- oder Krankenversicherung abschließen, die den Reisezeitraum abdeckt und damit sie die Kosten für die medizinische Versorgung, die Sie zahlen müssen, von Ihrer Versicherung zurückfordern können. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Versicherung über den erforderlichen Krankenversicherungsschutz verfügt, damit Sie während Ihres Besuchs die notwendige Behandlung erhalten.

Benutzung von Mobiltelefonen in Großbritannien

Durch den Brexit gelten die EU-Roaming-Regeln nicht mehr automatisch für Großbritannien. Telefonieren, Surfen und SMS können dadurch deutlich teurer werden.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Mobilfunkanbieter über mögliche Kosten.

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