Reisen in das Vereinigte Königreich
Einreise
Bis Ende September 2021 wurden die Vorschriften für eine Einreise nicht geändert. Bürger der Europäischen Union und der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens können weiterhin mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in das Land einreisen. Ab dem 1. Oktober 2021 benötigen Sie jedoch einen Reisepass, um in das Land einzureisen. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig und nicht älter als zehn Jahre sein. Grenzbeamte können möglicherweise einen Nachweis über die Einreise von Minderjährigen verlangen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Reise- und Kontaktformular vor jeder Einreise online ausfüllen müssen. Sie können dieses Formular nur 48 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit einreichen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit den ausgefüllten Dokumenten. Bitte drucken Sie das Dokument aus oder laden Sie es auf Ihr Handy herunter. An den Grenzkontrollen wird der QR-Code oben im Dokument gescannt und überprüft.
Grenzüberschreitung
Autofahren im Vereinigten Königreich: Um in Großbritannien Auto zu fahren, benötigen Sie einen gültigen EU-Führerschein. Außerdem müssen Sie einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag sowie Versicherungsdokumente in Ihrem Auto aufbewahren.
Mit der Bahn fahren: Da das Vereinigte Königreich nicht Teil des Schengener Übereinkommens ist, müssen Reisende auf Kontrollen bei der Ein- sowie Ausreise vorbereitet sein. Neben der Personenkontrolle wird auch die Zollkontrolle durchgeführt. Wenn Sie zwischen Großbritannien und der Europäischen Union reisen, ändern sich Ihre Rechte als inländischer oder grenzüberschreitender Bahnpassagier nicht.
Flugreisen: Das Vereinigte Königreich gilt seit dem 1. Januar 2021 als Drittland. Allerdings wurden laut britischer Luftfahrtbehörde (CAA) viele Regelungen der EU-Verordnung in das nationale britische Recht übernommen, sodass auch bei Flügen aus GB mit Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen oder aus außereuropäischen Staaten nach GB ein hoher Schutzstandard der Passagiere gewährleistet bleibt. Flugpassagiere sollten aber beachten, dass ab 2021 wohl die Einfuhrbeschränkungen für Reisende aus Drittländern gelten. Der Flugverkehr zwischen den EU-Staaten und Großbritannien wird auch nach dem Brexit regulär aufrecht gehalten.
Fährverbindungen: Die EU-Verordnung zum Thema Fahrgastrechte ist jetzt in britisches Recht übernommen worden und schützt Passagiere weiterhin im Fährverkehr.
Versicherungen
Gesetzlich Krankenversicherte sollten prüfen, ob sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Man sollte zusätzlich eine Reise- oder Krankenversicherung abschließen, die den Reisezeitraum abdeckt und damit sie die Kosten für die medizinische Versorgung, die Sie zahlen müssen, von Ihrer Versicherung zurückfordern können. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Versicherung über den erforderlichen Krankenversicherungsschutz verfügt, damit Sie während Ihres Besuchs die notwendige Behandlung erhalten.
Benutzung von Mobiltelefonen in Großbritannien
Telefonieren darf im EU-Ausland nur so viel kosten wie im Inland. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU kann es für Reisende mit deutschen Telefonkarten im britischen Telefonnetz teurer werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.